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Kontaktinformationen zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten

Zu Ihrem Schutz sind gemäß der Fünften SARS - CoV - 2 - Eindämmungsverordnungdes Landes Sachsen - Anhalt Vom 02.05.2020 Ihr Name & Kontaktdaten zu erfassen.
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten werden diese dem Gesundheitsamt auf Anforderung mitgeteilt.
Ihre Daten werden spätestens 2 Monate nach Ihrem Besuch gelöscht.

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